Dating-Abo kündigen: Fristen, Musterschreiben und Ihre Rechte
Die meisten Beschwerden über Dating-Portale betreffen nicht die Partnersuche, sondern den Vertrag. Diese Anleitung führt Sie durch Kündigung, Widerruf und Inkassoforderungen.
Veröffentlicht: 17.08.2026 · Zuletzt geprüft: 17. August 2026 · Redaktion SinglesSeiten
Kurz gesagt
- Fehlt der Kündigungsbutton nach § 312k BGB, können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das ist die gesetzliche Rechtsfolge.
- Für Verträge ab dem 01.03.2022 darf die Kündigungsfrist nach § 309 Nr. 9 BGB höchstens einen Monat betragen – längere Klauseln sind angreifbar.
- Der BGH hat am 17.07.2025 (Az. III ZR 388/23) eine Verlängerungsklausel eines großen Anbieters für unwirksam erklärt.
- Wertersatz beim Widerruf darf nur zeitanteilig berechnet werden (BGH, 06.05.2021, Az. III ZR 169/20) – nicht nach der Zahl vermittelter Kontakte.
- Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch. Diese Frist ist entscheidend.
Der schnellste Weg: der Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter, der Verbraucherverträge über eine Website in Deutschland abschließen lässt, nach § 312k BGB einen Kündigungsbutton bereitstellen. Er muss gut lesbar mit „Verträge hier kündigen“ oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet und ständig verfügbar sein.
- 1Kündigungsbutton im Seitenfuß oder in den Kontoeinstellungen suchen
- 2Bestätigungsformular ausfüllen
- 3Bestätigungsseite als PDF oder Bildschirmaufnahme speichern
- 4Bestätigung in Textform vom Anbieter abwarten
- 5Zusätzlich eine kurze E-Mail an den Kundendienst senden
- 6Kalendereintrag zur Kontrolle des Vertragsendes anlegen
Wichtig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auf der Bestätigungsseite keine ablenkenden Halteangebote platziert werden dürfen. Lassen Sie sich also nicht von einem Rabattangebot aus dem Prozess herausführen – klicken Sie den Vorgang bis zur Bestätigungsseite durch.
Zusätzlich: Kündigung per E-Mail
Senden Sie ergänzend eine kurze E-Mail an den Kundendienst. Das kostet zwei Minuten und ist im Streitfall der belastbarere Nachweis.
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft – Kundennummer [XXXXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei [Anbieter], Kundennummer [XXXXX], registriert unter der E-Mail-Adresse [E-Mail], fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum nächstzulässigen Termin.
Ich habe die Kündigung zusätzlich am [Datum] über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB auf Ihrer Website erklärt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende in Textform. Einer automatischen Verlängerung des Vertrages widerspreche ich ausdrücklich. Bitte löschen Sie außerdem sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 17 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Allgemeine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Ergänzen Sie die Angaben in Klammern und bewahren Sie eine Kopie der gesendeten E-Mail auf.
Welche Kündigungsfrist gilt bei welchem Anbieter?
Sieben der zehn geprüften Anbieter nennen 14 Kalendertage. Zwei liegen deutlich darüber – und genau dort wird es rechtlich interessant.
| Anbieter | Genannte Kündigungsfrist | Verlängerung | Buchbare Laufzeiten |
|---|---|---|---|
| 123Date | in den AGB nicht beziffert | automatisch | Abonnement, Laufzeit je nach Paket |
| Zusammen | mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit | automatisch | 1, 3 oder 6 Monate |
| eDarling | 6 Wochen vor Ablauf (Angabe des Anbieters) | automatisch um dieselbe Laufzeit | 3, 6 oder 12 Monate |
| 50plus-Singlebörse | mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit | automatisch | 1, 3 oder 6 Monate |
| Kultivierte Singles | mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit | automatisch | 1, 3 oder 6 Monate |
| Verliebt ab 40 | 14 Tage vor Ablauf der Premium-Mitgliedschaft | automatisch um den gewählten Zeitraum | 1, 3 oder 6 Monate |
| 60plusTreff | mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit | automatisch | 1, 3 oder 6 Monate |
| be2 | mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit | automatisch | 1, 3 oder 6 Monate |
| Aktiv und Verliebt | 14 Tage vor Ablauf | automatisch | 1, 3 oder 6 Monate |
| C-Date | je nach Tarif bis zu 12 Wochen | automatisch | 3, 6 oder 12 Monate |
Welche Kündigungsfrist gilt wirklich?
Für Verträge ab dem 1. März 2022 sind Fristen von sechs oder zwölf Wochen in aller Regel unwirksam. § 309 Nr. 9 BGB in der seit diesem Datum geltenden Fassung erlaubt bei Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern nur noch:
- eine Erstlaufzeit von höchstens zwei Jahren,
- eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit, mit einem Kündigungsrecht von höchstens einem Monat,
- eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2025 (Az. III ZR 388/23) eine Klausel eines großen deutschen Anbieters für unwirksam erklärt, nach der sich ein Sechs-Monats-Vertrag automatisch um zwölf Monate verlängerte und eine zwölfwöchige Kündigungsfrist galt.
Praktisch bedeutet das: Wenn Ihnen eine Verlängerung in Rechnung gestellt wird, weil Sie eine sechs- oder zwölfwöchige Frist versäumt haben, sollten Sie das nicht ungeprüft hinnehmen.
Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Bei online geschlossenen Verträgen haben Sie nach § 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist erheblich.
Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn Sie den Dienst bereits genutzt haben. Der Anbieter darf dann Wertersatz verlangen – aber nur zeitanteilig.
| Vertrag | Widerruf nach | Zulässiger Wertersatz | Häufig verlangt (unzulässig) |
|---|---|---|---|
| Jahresvertrag 480 € | 10 Tagen | rund 13 € | 240 € (50 %) |
| Sechs Monate 239,94 € | 5 Tagen | rund 6,60 € | 120 € (50 %) |
| Drei Monate 209,97 € | 3 Tagen | rund 6,90 € | 105 € (50 %) |
BGH: Wertersatz nur nach Zeitanteil
Mit Urteil vom 6. Mai 2021 (Az. III ZR 169/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wertersatz bei Partnervermittlungsverträgen nach dem zeitanteiligen Verhältnis zu berechnen ist – nicht nach der Zahl der bereits übermittelten Kontaktvorschläge. Die jahrelang übliche Praxis, bei einem Widerruf nach wenigen Tagen 50 bis 75 Prozent der Jahresgebühr einzubehalten, ist damit unzulässig.
Was tun bei einer unberechtigten Forderung?
- Nicht ignorieren, aber auch nicht zahlen. Ein Inkassoschreiben ist kein Titel. Es begründet für sich genommen keine Zahlungspflicht.
- Schriftlich widersprechen. Per E-Mail an Anbieter und Inkassobüro, mit Verweis auf Ihre Kündigung und deren Datum. Fügen Sie die Bestätigung bei.
- Lastschriftmandat widerrufen. Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Widerrufen Sie zusätzlich das Mandat bei Ihrer Bank.
- Kreditkartenzahlung reklamieren. Wenden Sie sich an Ihren Kartenherausgeber und beantragen Sie eine Rückbuchung.
- Verbraucherzentrale einschalten. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer beraten zu Abo-Streitigkeiten und haben Musterschreiben für genau diese Fälle.
- Bei Mahnbescheid: unbedingt widersprechen. Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, haben Sie zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar – unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Fünf Regeln, die Ärger von vornherein verhindern
- Kürzeste Laufzeit buchen. Verlängern können Sie jederzeit; aus einem Jahresvertrag kommen Sie nicht heraus.
- Am Tag des Abschlusses kündigen. Zum Laufzeitende. Nutzen können Sie den Dienst trotzdem bis zum letzten bezahlten Tag.
- Kalendereintrag setzen. Mit Erinnerung acht Wochen vor Laufzeitende.
- Alles aufbewahren. Bestellbestätigung, AGB-Fassung zum Zeitpunkt des Abschlusses, Kündigungsbestätigung, Zahlungsbelege.
- Keine Zahlungsdaten vor der Bestandsprüfung. Melden Sie sich zuerst kostenlos an und prüfen Sie, wie viele aktive Profile es in Ihrer Region gibt.
Zur Übersicht: Kosten, Laufzeiten und Kündigungsfristen aller geprüften Anbieter ›
Häufige Fragen
Wie kündige ich ein Dating-Abo am schnellsten?
Über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB, den jeder Anbieter für in Deutschland geschlossene Verbraucherverträge gut sichtbar bereitstellen muss – meist im Seitenfuß unter „Verträge hier kündigen“. Speichern Sie die Bestätigungsseite als PDF.
Was passiert, wenn es keinen Kündigungsbutton gibt?
Dann können Sie den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das ist die ausdrückliche gesetzliche Rechtsfolge aus § 312k BGB.
Welche Kündigungsfrist ist zulässig?
Höchstens ein Monat. Für Verträge ab dem 01.03.2022 begrenzt § 309 Nr. 9 BGB die Frist, und eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig. Klauseln mit sechs oder zwölf Wochen sind angreifbar.
Mir wurde eine Verlängerung berechnet – muss ich zahlen?
Nicht ungeprüft. Wenn die zugrunde liegende Klausel eine Frist von mehr als einem Monat oder eine Verlängerung um eine feste Laufzeit vorsieht und der Vertrag ab dem 01.03.2022 geschlossen wurde, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Der BGH hat am 17.07.2025 (Az. III ZR 388/23) eine solche Klausel gekippt. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Kann ich ein Dating-Abo widerrufen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach § 355 BGB. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist erheblich.
Was ist Wertersatz und wie hoch darf er sein?
Wertersatz ist die Zahlung für die bereits genutzte Leistung nach einem Widerruf. Er darf nur zeitanteilig berechnet werden. Bei einem Jahresvertrag über 480 €, widerrufen nach zehn Tagen, sind das rechnerisch rund 13 € – nicht 240 €.
Was mache ich mit einem Inkassoschreiben?
Nicht ignorieren, aber auch nicht ungeprüft zahlen. Ein Inkassoschreiben ist kein Titel. Widersprechen Sie schriftlich unter Verweis auf Ihre Kündigung und fügen Sie die Bestätigung bei.
Kann ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen?
Ja, eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen. Widerrufen Sie zusätzlich das Mandat bei Ihrer Bank, damit keine erneute Abbuchung erfolgt.
Was tun bei einem gerichtlichen Mahnbescheid?
Innerhalb von zwei Wochen widersprechen – das Formular liegt bei. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar, unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Diese Frist ist die wichtigste in diesem ganzen Artikel.
Muss ich telefonisch kündigen?
Nein, und Sie sollten es nicht. Nutzen Sie den Kündigungsbutton und zusätzlich eine E-Mail. Kostenpflichtige Servicenummern für die Kündigung sind ein Warnzeichen.
Wann sollte ich am besten kündigen?
Unmittelbar nach dem Abschluss, zum Laufzeitende. Nutzen können Sie den Dienst trotzdem bis zum letzten bezahlten Tag – Sie schließen damit nur die automatische Verlängerung aus.
Werden meine Daten nach der Kündigung gelöscht?
Auf Verlangen ja, nach Art. 17 DSGVO, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nehmen Sie den Löschantrag am besten direkt in Ihre Kündigungs-E-Mail auf.
Fazit
Die Kündigung eines Dating-Abos ist in Deutschland gesetzlich gut abgesichert – vorausgesetzt, Sie kennen zwei Paragraphen. § 312k BGB verpflichtet jeden Anbieter zum Kündigungsbutton; fehlt er, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Und § 309 Nr. 9 BGB begrenzt die Kündigungsfrist auf höchstens einen Monat.
Der praktische Rat ist deshalb kurz: Kündigen Sie am Tag des Abschlusses zum Laufzeitende, speichern Sie die Bestätigung und tragen Sie den Termin in den Kalender ein. Damit erledigen sich die meisten Streitfälle, bevor sie entstehen.
Und falls doch etwas schiefgeht: Ein Inkassoschreiben ist kein Titel – aber ein gerichtlicher Mahnbescheid wird nach zwei Wochen ohne Widerspruch vollstreckbar. Diese eine Frist dürfen Sie nicht verstreichen lassen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Regelungen und Gerichtsentscheidungen sind vereinfacht wiedergegeben. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.